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BGH, 24.10.2006 - 4 StR 118/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356 a StPO
Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Notwendigkeit einer Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses im strafprozessualen Verfahren
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Entbehrlichkeit einer Begründung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 4 StR 118/06
Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des Urteils und dem Inhalt der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag in Zusammenhang mit dem Merkmal der offensichtlichen Unbegründetheit (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7;… zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 349 Rdn. 16 m.w.N.).
- BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtzug; Anhörungsrüge
Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 4 StR 118/06).